Zögerliches Vorgehen der Bundesregierung
Hagelskamp kritisiert weiter das zögerliche Vorgehen der Bundesregierung bei diesem Thema: „Die heutige Entscheidung wäre unnötig gewesen, wenn die Koalition ihre Arbeit bereits gemacht hätte. Bereits im Koalitionsvertrag wurde angekündigt, dieses Defizit der Demokratie zu beheben. Passiert ist trotz mehrmaliger Mahnungen der Wohlfahrts- und Behindertenverbände sowie der Opposition bisher nichts. Wir freuen uns aber, dass Karlsruhe den Prozess nun beschleunigt.“
Verstoß gegen das Grundgesetz
Über 80.000 Menschen mit Behinderung in Vollbetreuung konnten bisher in Deutschland nicht an Wahlen teilnehmen. Betroffene, denen die Teilnahme an der Bundestagswahl 2013 aufgrund ihrer Behinderungen verweigert wurde, hatten daraufhin eine Beschwerde eingereicht. Der zweite Senat entschied heute, dass damit ein Verstoß gegen Artikel 38 zur Allgemeinheit der Wahl und Artikel 3 zur Gleichheit aller Menschen im Grundgesetz vorliegt.
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